Zuschüsse
KjG-Schulungen, Aktionen und viele Maßnahmen können mit Geldern bezuschusst werden. Die Mittel stammen unter anderem aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJP NRW) und können über das Förderportal des BDKJ beantragt werden.
Was genau wird bezuschusst?
Bildungsarbeit
Bildungsmaßnahmen richten sich an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene von 6 bis einschließlich 26 Jahren und dient nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Persönlichkeitsbildung der Teilnehmenden.
Aktionen und Projektarbeit
Hier werden Projekte und Aktionen gefördert, die ihr für eure Mitglieder veranstaltet. Dabei ist ein Projekt ein einmaliges zeitlich begrenztes Vorhaben, das klar auf eine Zielgruppe ausgerichtet ist. Eine Aktion kann über einen längeren Zeitraum stattfinden und besitzt einen offenen Charakter. Wichtig dabei ist, dass ihr die Antragsfristen (Dezember/April/August) berücksichtigt.
Ferienfreizeiten
Dabei wird unter Kurz- (1-4 Übernachtungen) und Ferienfreizeiten (ab 5 Übernachtungen) unterschieden. Beide Maßnahmen werden personenbezogen bezuschusst und sind acht Wochen vor der Fahrt zu beantragen. Als Zusatzmodul können Programmeinheiten der Bildungsarbeit oder des ehrenamtlichen Engagements mit abgerechnet werden.
Wie kann ich Zuschüsse beantragen?
Alle Unterlagen zur Beantragung von KJP-Zuschüssen findet ihr auf der BDKJ-Homepage. Zur Online-Antragsstellung mit vielen nützlichen Funktionen steht euch das Förderportal zur Verfügung.
Übrigens: Bei unseren Finanzschulungen lernst du alles Rund um die Beantragung von Zuschüssen.