Kinderschutz & Prävention

Als Kinder- und Jugendverband sind uns Prävention und ein guter Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgewährdung sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, werden alle Leiter*innen in ihrer Gruppenleitungsschulung über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen informiert, verfügen über ein Grundlagenwissen zum Thema Kindeswohlgefährdung und kennen Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines Verdachts.

Gewaltschutzkonzept

Das Gewaltschutzkonzept der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) im Erzbistum Köln wurde am 21.09.2024 beschlossen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, zu schützen. Es enthält Richtlinien für den Umgang miteinander, Präventionsmaßnahmen und den Schutz des Kindeswohls. Das Gewaltschutzkonzept löst das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) ab.

Das Konzept basiert auf einer umfassenden Risiko- und Potenzialanalyse, die verschiedene Faktoren wie Beschwerdemanagement und Machtmissbrauch bewertet. Es gilt speziell für den Diözesanverband Köln und unterstützt KjG-Gruppen bei der Entwicklung eigener, angepasster Schutzkonzepte. Alle fünf Jahre wird das Konzept überarbeitet, um aktuelle Anforderungen und Gesetze zu berücksichtigen.

ZUM GEWALTSCHUTZKONZEPT (PDF)

Ansprechpersonen aus der D-Stelle:
Tina Düster
Flo Schneider

Wenn interne Beschwerdewege nicht ausreichen, weil es zum Beispiel um eine Beschwerde über die Diözesanleitung geht oder die Diözesanleitung involviert ist, gibt es folgende übergeordnete Möglichkeiten:

Ansprechpersonen beim BDKJ DV Köln:
In seiner Funktion als Dachverband ist der BDKJ im Erzbistum Köln der KjG im Diözesanverband Köln nicht weisungsbefugt, kann aber vor allem mit Blick auf Interventionsfälle agieren und ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Volker Andres: andres@bdkj.koeln
Jan Wolf: regionen@bdkj.koeln


Ansprechperson bei der KjG-Bundesebene:
Ähnlich wie der BDKJ ist der Bundesverband dem Diözesanverband nicht weisungsbefugt. Dennoch kann eine Beschwerde auf dieser Ebene diskutiert und weitere Schritte mit der meldenden Person abgestimmt werden.
Lisa Holzer: bl@kjg.de

Vertiefungsveranstaltungen

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit müssen spätestens fünf Jahre nach ihrer letzten Präventionsschulung an einer Vertiefungsveranstaltung teilnehmen.

Zu unseren Schulungsterminen.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Auf der Website des Bundesamts für Justiz findest du weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.

Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und bestätigt somit, dass keine Einträge vorliegen.

WICHTIG: Im Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen sind einige Regelungen zu beachten:

  • Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
  • Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
  • Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert.

Service für euch! Wir bieten KjG-Gruppen an, die Einsichtnahme der eFZ und deren Dokumentation zu übernehmen. Kontaktiert uns einfach hierzu und wir kümmern uns um den Rest!

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