Kinderschutz & Prävention

Als Kinder- und Jugendverband ist uns Prävention und ein guter Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgewährdung sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, werden alle Leiter*innen in ihrer Gruppenleitungsschulung über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen informiert, verfügen über ein Grundlagenwissen zum Thema Kindeswohlgefährdung und kennen Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines Verdachts.

Institutionelles Schutzkonzept

Jede KjG-Gruppe ist dazu verpflichtet ein “Institutionelles Schutzkonzept” vorzulegen. Hierin werden alle Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt gebündelt. Die Diözesanstelle unterstützt alle Pfarreien und Regionen bei der Erarbeitung ihres eigenen Schutzkonzeptes. Alle Infos hierzu bekommt ihr bei Christoph!

Vertiefungsveranstaltungen

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit müssen spätestens fünf Jahre nach ihrer letzten Präventionsschulung an einer Vertiefungsveranstaltung teilnehmen.

Zu unseren Schulungsterminen.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Auf der Website des Bundesamts für Justiz findest du weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.

Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und bestätigt somit, dass keine Einträge vorliegen.

WICHTIG: Im Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen sind einige Regelungen zu beachten:

  • Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
  • Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
  • Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert.

Service für euch! Wir bieten KjG-Gruppen an, die Einsichtnahme der eFZ und deren Dokumentation zu übernehmen. Kontaktiert uns einfach hierzu und wir kümmern uns um den Rest!

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