Versicherungen
Das Thema Versicherungen ist komplex. Deshalb macht es Sinn, sich grundsätzlich vor einer Veranstaltung oder Ferienfreizeit ausführlich damit auseinanderzusetzen.
Im Schadensfall: Bitte meldet euch umgehend in der KjG-Diözesanstelle bei Claudia Gerlach
Was ist versichert?
Es ist grundsätzlich nicht notwendig für Eure Teilnehmenden oder Leitenden eine separate Haftpflicht- oder Unfallversicherung abzuschließen.
Haftpflicht und Unfallschutz
Über den Sammelversicherungsvertrag des Erzbistums Köln sind alle an Veranstaltungen der KjG Teilnehmenden gegenüber Dritten weltweit haftpflichtversichert – auch im Ferienlager! Allerdings gilt diese Versicherung nur, wenn die teilnehmende Person, die einen Schaden verursacht, keinen Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag (z. B. private Haftpflichtversicherung) erlangt.
Zusätzlich besteht ein Unfallversicherungsschutz für die Folgen körperlicher Unfälle aller Teilnehmenden an KjG Veranstaltungen. Sollte Euch als Leitende bei einer KjG-Veranstaltung etwas passieren, wird dies über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abgewickelt.
Geliehene Sachen
Manchmal bringen Leitende oder Teilnehmende ihre eigenen Geräte zu einer KjG Veranstaltung mit und stellen sie zur Verfügung. Diese Geräte sind in einem Schadensfall NICHT versichert.
Krankenversicherung im Ausland
Trotz Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC) empfehlen wir bei Fahrten, die ins Ausland gehen, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für alle Teilnehmenden. Der Umfang des Versicherungsanspruchs im Ausland über die deutsche Krankenversicherung ist teilweise deutlich geringer als der Schutz durch eine separate Auslandskrankenversicherung.
Dienstreise-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Euer Privatfahrzeug auf einer Fahrt während einer KjG-Veranstaltung beschädigt wird.
Solltet Ihr jedoch bei einer Ferienfreizeit oder anderen Aktivitäten ein Auto, Bus oder sonstige Fahrzeuge von einer Person oder Institution/Einrichtung ausleihen, macht es Sinn für dieses Fahrzeug eine zusätzliche Dienstreiseversicherung abzuschließen. Denn sollte ein Schaden an oder mit dem ausgeliehenen Fahrzeug entstehen, ist dieser nicht über den Sammelversicherungsvertrag des Erzbistums Köln abgedeckt. Diese Versicherung kann direkt über die Autovermietung oder über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH abgeschlossen werden.
Einzelgeräteversicherungen
Zusätzlich macht es Sinn, sich damit auseinanderzusetzen, ob weitere Versicherungen notwendig sind. Denn auch Autos, elektronische Geräte oder andere geliehene Gegenstände sollten versichert werden. Konkrete Infos geben Euch gern die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH oder der Jugendhaus Düsseldorf e. V.