Abgelegt unter: Wählen ist doch kinderleicht, oder?
Bei der anstehenden Bundestagswahl haben Kinder und Jugendliche keine Wahl. Warum eigentlich nicht? Wählen ist doch ein allgemeines Grundrecht! Unser Diözesanausschuss hat das Thema „Wahlrecht“ diskutiert und fordert in einem offenen Brief an die Fraktionen im Bundestag und im Landtag NRW die Einführung eines Wahlrechtes ab Geburt. Was hältst Du davon?
— Offener Brief an die Fraktionen im Bundestag und im Landtag Nordrhein-Westfalen —
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
im Vorfeld der Bundestagswahl beteiligen wir, die Katholische junge Gemeinde (KjG) im Erzbistum Köln, uns an „U18 – Die Wahl für Kinder und Jugendliche“. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit den realen Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen in unserer Demokratie auseinandergesetzt.
Wir fordern Sie auf, sich im Interesse von Kindern und Jugendlichen für das Wahlrecht ab Geburt einzusetzen.
Wir finden es bedenklich, dass über 18 Prozent der Bevölkerung an den demokratischen Prozessen nicht teilhaben kann. Daher kann man die Legitimation des Bundestages und der Landtage als „Volksvertretung“ in Frage stellen. Das Grundgesetz sowie die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte durch die Vereinten Nationen fordern ein allgemeines Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Dies ist nicht gegeben, solange Kinder und Jugendliche nicht mitbestimmen dürfen.
Als demokratischer Kinder- und Jugendverband geben wir jedem Mitglied eine Stimme – unabhängig von seinem Alter. Dies ist sowohl in unserer Verbandsstruktur als auch im Alltag der Kinder- und Jugendverbandsarbeit gegeben: Auf den Mitgliederversammlungen haben alle KjGlerinnen und KjGler das Recht, Inhalte und Ämter zu wählen; unsere Angebote (Gruppenstunden, Ferienfahrten u.ä.) richten wir an den Interessen und Bedürfnissen aller Teilnehmenden aus. Dabei machen wir die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche sich eine Meinung bilden und diese äußern können, wenn man sie darin bestärkt und die Themen altersgemäß aufbereitet.
Wir sind sicher, dass das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Politik gestärkt wird, wenn sie wählen dürfen. Zudem müssen sich alle Parteien mit der neuen Zielgruppe auseinandersetzen – so werden kinder- und jugendgerechte Inhalte und Darstellungen gewährleistet. Die gewählten Abgeordneten sind stärker in der Pflicht, ihre Entscheidungen zukunftsorientiert und nachhaltig zu treffen.
Für die Umsetzung des Wahlrechts ab Geburt möchten wir Artikel 38 (1) des Grundgesetzes eingehalten wissen. Daher halten wir das Stellvertreter- und Familienwahlrecht für ungeeignet. Nur ein direktes Stimmrecht garantiert, dass die Abgeordneten „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden. Dabei hat jedes Kind die Möglichkeit zu wählen, sobald es sich dazu entschließt.
Für einen Dialog über das direkte Wahlrecht von Geburt an stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Diözesanleitung
“Wahlrecht ab Geburt”
Ich stehe diesem Satz immer noch kritisch gegenüber. Für eine reflektierte Wahl benötigt man Bildung. Dieses ist ab Geburt nun mal nicht da. Außer irgendwer findet das Blildungs-Gen und kann es füttern
Ein guter Demagoge hat Kinder noch schneller im Griff. Das birgt Gefahr. Somit muss für mich erst einmal eine Zeit vergehen in der Kinder sich bilden. Daher muss ein gewisses Maß an politischer Bildung gegeben sein. Um aber bilden zu können und gerade auch eine gewisse Weitsicht, muss ein Entwicklungsstadium erst erreicht sein. Und dieses heißt nicht 5-Minuten-Prenatal
Die Grundforderung hinter der Idee finde ich wichtig. Politische Bildung muss stärker ins Zentrum der Erziehung rücken.
my two cents…
Hi Daniel
Ich finde es kann nicht angehen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen generell von der Möglichkeit mitzubestimmen ausgeschlossen werden. Dies geschieht bei Wahlrecht ab Geburt aber auch bei Wahlrecht für Gebildete.
Übrigens ist Beeinflussung das Grundgeschäft der Demokratie: es geht darum die Anderen von der eigenen guten Meinung zu überzeugen.
Natürlich ist es nicht Sinnvoll, dass ein gerade Neugeborenes wählt, sondern, dass auch schon Kinder die Möglichkeit haben sobald sie den Wunsch äußern mitbestimmen können.
Allgemeines Wahlrecht muss wirklich alle meinen!
@pfefferminzer…
Du willst mir also wirklich sagen, dass in einer Zeit wo “Kinder” noch nicht einmal ihr eigenes Hab und Gut als schützenswert ansehen…
wo der andere da, aber nicht von großer Bedeutung ist…
wo sich ein Solidaritätgefühl noch nicht ausgeprägt hat…
wo eine Idee von Zukunft eine untergeordnete Rolle spielt…
…
jemand wählen dürfen soll?
Ich würde dem Kind gerne die Möglichkeit geben im Kleinen Entscheidungen zu treffen und Konsequenzen zu erfahren. Soviel Zeit muss sein.
Fordern wir als nächstes volles Strafrecht ab Geburt, sobald das Kind sagt jetzt bin ich bereit Verantwortung zu übernehmen?
mal ein bisschen pfeffer zur minze
@ Daniel
Klar ist, dass damit ich bei einer Wahl nicht nur Lotto spiele, braucht es einen Prozess der Willensbildung. Das dafür auch erst bestimmte kognitive und soziale Fähigkeiten entwickelt und gelernt werden müssen, leuchtet mir ein. Bei Wahlrecht ab Geburt erhalten Kinder wahlrecht die sich sicherlich noch in der Demokratie üben müssen.
Trotzdem bin ich für Wahlrecht ab Geburt.
Mir ist sehr wichtig, dass alle Menschen die Möglichkeit haben auf die Entscheidungen die sie betreffen auch Einfluss zu nehmen. Bei uns ist eine zentrale Möglichkeit Einfluss zu nehmen die Wahl der Parlamente. Da jeder Mensch der in Deutschland lebt auch von den Parlamentsentscheidungen betroffen ist sollte auch jeder Wählen dürfen. Dass dadurch auch Menschen (jeden alters) das Wahlrecht erhalten die sich keine reflektierte Meinung bilden können oder wollen nehme ich dafür gerne in Kauf.
Lieber dürfen alle wählen, auch solche die es nicht können, als dass systematisch Bevölkerungsgruppen von ihrer Mitbestimmungsmöglichkeit ausgeschlossen werden.
Und es ist ja ein wahlrecht und keine Wahlpflicht.
Reicht das an Pfeffer?
Grundsätzlich finde ich das Wahlrecht ab Geburt eine gute Idee. Tue mich jedoch schwer mit dem Gedanken, dass Jemand einen Volksvertreter wählen darf/soll, den er/sie evtl. gar nicht versteht. Ich denke das so mancher 16 jährige mit der Kommunalwahl bereits überfordert ist. Zweifelhaft finde ich auch ob eine durch ein Kind abgegebene Stimme wirklich die wirkliche Meinung wiederspiegelt oder nur die schönsten Luftballons im Wahlkampf..
Mal was anderes: Die Alterspyramide unserer Gesellschaft ist keine mehr. Die älteren Generationen werden nicht nur zahlenmäßig immer stärker in unserer Gesellschaft. Entgegen der Beteuerungen aller Politiker spielen auch deshalb Bildung und Zukunftsausgaben in den Sonntagsreden eine viel stärkere Rolle als in den Haushaltsentwürfen. Wenn es auf einmal ein paar Millionen Wähler, die davon direkt betroffen sind, mehr gibt, weil Kinder das Wahlrecht erhalten, besteht eine realistischere Chance, dass in unserem Land wirklich mal wieder in Bildung investiert wird.
Die Frage ist, ob Kinder bis zu einem gewissen Alter in der Lage sind sich eine ausreichend politische Meinung zu bilden.
Und eine Frage bleibt immer noch offen:
Wenn ich Kindern eine gewisse Weitsicht attestiere, kann ich nicht dann auch eine frühere Strafmündigkeit fordern?
Entscheidung hat für mich immer etwas mit Verantwortung zu tun. Und wenn ich jemanden die Entscheidung ab Geburt zusage, muss ich dann nicht auch Verantwortung ab Geburt einfordern?
Die Frage ist relativ leicht zu beantworten. Natürlich kann man dann keine frühere Strafmündigkeit fordern.
Es muss in erster linie darum gehen auch Kindern die Politik zugänglich zu machen. Kinder und Jugendliche haben keine unter anderem auch selten einen Draht zur Politik weil sie von allem Ausgeschlossen sind. Natürlich kann ein sehr Junges Kind von unter 8 Jahren kaum wählen, da es nur schwer das System begreifen kann. Aber es muss das Ziel sein, dass alle Menschen einer Bevölkerung ihre Stimme haben und sie auch durch ihre Stimme ausdrücken können. Kinder und Jugendliche bräuchten dafür natürlich auch eine angepasste Politische Werbung, von Seiten der Politik und der Bildung, es müsste viel mehr im Mittelpunkt stehen den Kindern die Differenzen und Politschen Richtungen der Parteien bei zu bringen.
Zur Strafrechtlichen Frage, Kinder können die Politische Welt sicher nicht mit gänze verstehen, jedoch haben sie eine Meinung und Präferenzen, wie sie jeder Mensch hat. Wir wissen alle das man sich von Werbung und Strategischen Kampangen blenden lassen kann, aber das passiert nicht nur Kindern sondern allen Menschen.
In unserer Demokratie sollte es so sein, dass alle nach den für sie wichtigsten Präferenzen Stimmen, Kinder könnten das Augenmerk auf für sie Wichtige Themen etwas verstärken, Bildung, Ausbildung vielleicht sogar Freizeit oder Jugendarbeit.
Genau wie vor wenigen Tagen 2% aller Deutschen ihr Votum für die Piratenpartei gaben, obwohl zu den meisten Politischen Themen noch keine Feste Meinung der Partei besteht aber vielen Freiheit und Privatsphäre noch etwas bedeuten.
Ich habe da mal ein Frage, die weit weg ist von den oben diskutierten Theorien: wie soll das Wählen praktisch von statten gehen bei meinem 3-jährigen Sohn, der nicht lesen kann? Falls Ihr darauf eine PRAKTISCHE Antwort habt würde ich mich über eine Antwort sehr freuen. Ich warte…
“Für einen Dialog über das direkte Wahlrecht von Geburt an stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Diözesanleitung”
Ich würde mich noch immer über eine konkrete Antwort sehr freuen…
@ Jens
Tut mir leid, dass du lange auf eine Antwort warten musst. Aber jetzt dafür mein Versuch einer Antwort.
Die Praktische Umsetzung des Wahlrechtes ab Geburt bei einem 3-Jährigen Kind ist, so glaube ich, schwer bis unmöglich. Insbesondere da ja gerade auch für Kinder gelten soll geheim zu wählen.
Vielleicht liegt in der Provokant und Radikalität des Titels: „Wahlrecht ab Geburt“ auch eine schwäche. Vernünftiger wäre vielleicht „Abschaffung der Willkürlichen Alterbegrenzung bei Wahlen, damit jedes Kind sobald es will die Möglichkeiten einer echten Beteiligung wahrnehmen kann“.
Wie die konkrete Umsetzung des Wahlrechtes ab Geburt aussehen soll gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ich finde es gilt einfach, dass JedeR automatisch einen Wahlschein bekommt und sobald er oder sie möchte dann an der Wahl teilnimmt. Eine Alternative währe, dass das Kind sich z.B. beim Bürgerbüro anmeldet und sagt ich möchte jetzt wählen. Die KjG auf Bundesebene schlägt eine gestaffelte Einführung vor (http://tinyurl.com/yh6b26y).
Mit unserer Forderung ging es uns vor allem darum den Ungerechtfertigten Ausschluss von Kindern von dem Grundrecht Wählen zu beheben. Das dadurch Menschen das wahlrecht erhalten die (noch) nicht wählen können oder nicht wählen wollen ist uns klar.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Wenn nicht dann hoffe ich das du bohrend Nachfragst.
Grüße Tim
Diözesanleitung
[...] ist Wahlrecht ab Geburt auch Beschlußlage des KjG-Diözesanverbandes Köln; in deren Politblog wird das gerade kontrovers [...]